OVG Münster Untersagung Eigenblut UVB HOT Ozon
Einige von Ihnen erhielten gestern ein Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt bzgl. der Eigenblutbehandlung (siehe Anhang).
Wir haben mit den zuständigen Sachbearbeitern Rücksprache gehalten, um Unklarheiten zu beseitigen.
1. Ab sofort ist es uns wieder erlaubt unbehandeltes Eigenblut zur Reinjektion in unseren Praxen zu verwenden. Homöopathisches Eigenblut mit Verdünnungen kleiner D4 sind ebenfalls erlaubt.
2. Die beigefügte „Erklärung zur Anzeige nach §67 Abs.2 AMG i.V. m. §13 Abs. 2bv AMG“ wurde uns bereits im Dezember 2020 zugesendet und sollte bereits von Ihnen damals ausgefüllt und an das Regierungspräsidium Darmstadt gesendet sein.
3. Sie müssen diese Erklärung nur ausfüllen und versenden, falls dies damals noch nicht durchgeführt wurde.
Haben Sie diese Erklärung bereits abgegeben, ist hier kein weiterer Handlungsbedarf!
Viele Grüße
Dr. rer. nat. Klaus Zöltzer
1. Vorsitzender UDH Hessen