Aktuelle Informationen zur E-Rechnung:
Was ist das? Wo betrifft es uns?
Lesen Sie hier
Kurz-Information (Oktober 2024):
• Als Praxis sind wir ein Unternehmen und unterliegen der neuen E-Rechnung Regelung
• Zum 1.1.2025 müssen wir nur zwei Maßnahmen ergreifen:
1. Einrichten einer e-mai-Adresse für mögliche eingehende E-Rechnungen.
z.B.: erechnung@praxis-mustemann.de
Dorthin sollen alle eingehenden E-Rechnungen geleitet und in diesem Postfach gesammelt werden.
2. Einrichten einer revisionssicheren Archivierung der eingegangenen E-Rechnungen mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
Dabei ist das Abspeichern auf einem USB-Sick, einer Festplatte bzw. einem Server für eine revisionssicherere Archivierung zu wenig, da jede einzelne Dateiverändert oder gelöscht werden kann.
Hier bieten verschiedene Firmen wie Datev, Lexware, etc. Lösungen an.
Bitte fragen sie hierzu Ihren Steuerberater, und Ihren IT-Fachmann.
• Das Thema „Schreiben von E-Rechnungen“ ist für uns z.Zt. oder sogar gar nicht relevant.
1. Umsatzsteuerbefreite Rechnungen (z.B. unsere Patientenrechnungen) unterliegen nicht der
E-Rechnungspflicht.
2. Rechnungen an Privatpersonen unterliegen nicht der E-Rechnungspflicht.
3. Rechnungen unter 250€ unterliegen nicht der E-Rechnungspflicht.