Leitfaden (PDF-Datei) für ordnungsgemäße Praxisführung
Thema: Hygiene, Desinfektion und Sterilisation zur Vermeidung von Übertragung von Krankheitserregern
Begehungen der Heilpraktikerpraxen gemäß § 36 Abs. 2, Infektionsschutzgesetz
aufgrund der gesetzlichen Bestimmung nach IfSG sind die Gesundheitsämter dazu angehalten, alle im Dienste der Gesundheit stehenden Betriebe - Kliniken und Praxen - auf die Einhaltung der hygienischen Maßnahmen hin zu prüfen.
Das gilt auch die Heilpraktikerpraxen.
Auf Veranlassung der UDH fand eine „Musterbegehung“ in einer großen Heilpraktikerpraxis in Frankfurt statt.
Zusammenfassung der wichtigen zu beachtenden Schritte:
Die Gesundheitsämter in weiteren Städten und Kreisen werden zu ähnlichen Prüfungen kommen, da dies vom Gesetz so vorgesehen ist.
Die Ämter erheben für die Praxisbegehungen eine Gebühr. Sie ergibt sich aus der Gebührenordnung, der die Ämter verpflichtet sind.
Im Folgenden sind standardmäßige Punkte zu finden, um Ihnen bei der Systematisierung Ihrer Arbeitsvorgänge zu helfen. Bitte nehmen Sie die noch ausführlichere Checkliste zu Hilfe, mit der Sie in Ihrer Praxis entsprechend einrichten können.
Je selbstverständlicher für Sie alles klingt – um so besser.
Auf folgende Punkte legte das Amt Wert:
Hygienefahrplan:
Der Verband kümmert sich um einen Musterhygienefahrplan für alle Kollegen.
er muss selbstverständlich an in die Therapien , die in der Praxis durchgeführt werden, angepasst sein.
Die wichtigsten Formulare finden Sie zum direkten Zugriff hier im Internet.
(notwendige Adressen, Listen usw. werden laufend aktualisiert.)